AZA…was?
Wer als Bildungsträger Maßnahmen zur Arbeitsförderung durchführen möchte, muss bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Mit anderen Worten: Man muss seine Dienstleistungen zertifizieren lassen – und das nach einer ganz bestimmten Verordnung, der AZAV, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung. Klingt kompliziert? Ist es auch. Man beschäftigt sich mit Paragraphen, Abkürzungen, Zielen, Modulen und Anträgen. Ganz schön viel Aufwand. Zertifiziert wird man nur, wenn man unter anderem seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen kann, qualifiziertes Personal einsetzt sowie ein System zur Sicherung der Qualität anwendet. Die Zulassung erfolgt für drei bis fünf Jahre und wird jährlich geprüft.
Um den jährlichen Prozess der Zertifizierung erfolgreich zu bestehen, ist Fachwissen gefragt. Aus diesem Grund haben wir eine Inhouse Schulung mit dem Beratungsunternehmen CERTQUA veranstaltet. Dass das Thema nicht so trocken sein muss, wie es zunächst klingen mag, zeigte uns Werner Brauer von CERTQUA. In einer lockeren Atmosphäre hat er kompetent all unsere Fragen beantwortet. Dafür kam er extra aus Bonn angereist. Gemeinsam haben wir über Maßnahmezulassungen und die Eingabe ins CERTQUA-Servicecenter, wo man Anträge zur Zertifizierung ganz ökologisch online versenden kann, diskutiert. Es war ein wirklich informatives und interessantes Fachgespräch.
Da uns die Qualität unserer Arbeit besonders wichtig ist, bilden wir uns stetig weiter, um unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Von unserem qualifizierten Team und der Leistungsfähigkeit und Effizienz unserer Arbeit profitieren letztlich unsere Teilnehmer und auch alle anderen, mit denen wir zusammen arbeiten.


Vanessa Müller